Info zu den geplanten Verschärfungen in der EU-Asyl-und Migrationspolitik

Am 08./09. Juni 2023 fand eine EU-Innenminister:innenkonferenz statt, in deren Mittelpunkt die „Reform“ der Migrations- und Asylpolitik der EU stand. Im Ergebnis einigten sich die EU-Innenminister:innen auf eine noch repressivere Abschottung, die die Aushöhlung des Asylrechts vorantreibt. Folgender Text fasst die zentralen Regelungen zusammen. Die neuen Regelungen werden weiter brutale Konsequenzen für People on the Move haben. So sollen ankommende Menschen (falls nicht direkt gepushbacked) direkt in Lager inhaftiert werden, wo in 12 Wochen in einem Schnellverfahren geprüft wird, ob ein Asylverfahren für die jeweilige Person möglich ist. Wenn nicht, wird direkt abgeschoben. Ermöglicht wird das u.a. mit der „Fiktion der Nicht-Einreise“, das heißt die Lager werden als „Transitzonen“ erklärt und sind damit kein Teil eines Staatsgebietes. Somit kann auch kein Asylantrag gestellt werden. Das soll für alle Menschen aus angeblich „sicheren Drittstaaten“ gelten bzw. für alle, die über solche in die EU kommen. Kriterien für die Drittstaaten werden massiv gesenkt und auch Teilgebiete eines Staates sollen ausreichen. Für eine Abschiebung reicht auch eine willkürliche Verbindung von abgelehnten Asylantragsteller:innen in den jeweiligen Drittstaat, die von den EU-Mitgliedstaaten definiert wird. Wichtig ist nicht der Grund der Einreise, sondern die Route, über die die Menschen gekommen sind. Somit können prinzipiell alle Menschen inhaftiert werden, denn die Verhinderung der Einreise und die Abschiebung stehen an erster Stelle. Pushbacks und Gefängnislager, in denen es nicht mal eine Grundversorgung gibt, werden weiter normalisiert. Für die Abschiebungen sollen weitere Abkommen mit diktatorischen Staaten geschlossen werden. In einer Reform des Schengener Grenzkodex soll die Kontrolle der Binnengrenzen weiter verschärft werden, wenn People on the Move politisch „instrumentalisiert“ werden. Auch das definieren die EU-Mitgliedstaaten. Somit werden Pushbacks faktisch erlaubt. Mit der Reform des EURODAC-Systems wird die Überwachung von People on the Move durch Datensammlung und -speicherung ausgebaut. Sollten People on the Move durch alle Repressionen kommen, dürfen sie trotzdem nicht selbst entscheiden, wo sie hinreisen möchten. Die Dublin-Verordnung bleibt bestehen. Wollen EU-Länder Menschen nicht aufnehmen, können sie sich freikaufen. Die Gelder sollen auch in die Aufrüstung der Außengrenzen fließen. Potenziell nimmt also kein Land Menschen auf, sondern investiert weiter in die Aufrüstung der Grenzen und andere repressive Maßnahmen. Auch wenn die neuen Regelungen noch vom EU-Parlament beraten werden müssen, ist davon auszugehen, dass die Neuerungen größtenteils so umgesetzt werden. Es zeigt sich einmal mehr der kapitalistische, rassistische und tödliche Charakter von Grenzen, von Staaten und der EU.

Quellen: consilium.europa.eu phoenix.de proasyl.de dielinke-europa.eu rav.de labournet.de

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